guk - gestalt und kunst

Verein für Bildung u. Erziehung e. V.

Grünstadt Berggasse 6:

Hören - Hinhören - Zuhören

guk, bietet für Erwachsene einen Kurs zum Thema "Hören - Hinhören - Zuhören" an. Gegen-seitiges Zuhören will gekonnt sein - insbesondere, da in unserer Zeit das Reden im Vordergrund steht.

Das Seminar findet zweimal mittwochs statt: 21. und 28.07.10,

jeweils 19.00 - 21.30 Uhr

Info + Anmeldung: Sylvia Weiler, Tel. 06238/764 128

 

Unternehmen als Partner der Region

Aktuelles Standort-Magazin des Landkreises

Wirtschaftliche Vielfalt und unternehmerische Leistungsfähigkeit des Landkreises Bad Dürkheim im Überblick macht eine neue und informative Publikation deutlich, die ab sofort von der Kreisverwaltung und den Wirtschaftsförderungsämtern der Städte und Verbandsgemeinden allen Interessierten zur Verfügung gestellt wird.

In dem Info-Magazin stellen sich die wichtigsten Unternehmen aus Handel, Handwerk und Gewerbe als Partner der Region vor. Der Landkreis selbst präsentiert sich als Wirtschaftsregion mit handfesten Vorteilen für Betriebe und Kunden.

Brauchbarkeit von Jagdhunden

Prüfung am 5. September - Auskunft beim Hundeobmann

Zur Feststellung der Brauchbarkeit von Jagdhunden findet am Sonntag, 5. September, eine entsprechende Prüfung statt. Die Kreisverwaltung als untere Jagdbehörde weist besonders darauf hin, dass an der Brauchbarkeitsprüfung nur solche Hunde teilnehmen dürfen, deren Eigentümer oder Führer Jagdscheininhaber sind.

Einzelheiten zur Prüfung können bei Hundeobmann Gunter Schledorn, Talstraße 1, in 67304 Eisenberg (Tel.: 0172-9756839, E-Mail: gunterschledorn@t-online.de) erfragt werden.

Biotonne im Juli/August jede Woche

Biotonne im Juli/August jede Woche

Zusätzliche Leerungstermine im Juli/August!

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Bad Dürkheim (AWB) führt wie jedes Jahr im Juli/August wieder vier Sonderleerungen der Biotonnen im Landkreis durch. Die Biotonnen werden in der Zeit wöchentlich geleert, so dass in diesem Zeitraum jedem Nutzer insgesamt acht Abfuhrtermine zur Verfügung stehen. Die genauen Abfuhrdaten stehen im Abfallkalender.

Zeitungspapier benutzen

Sprechtag der Landrätin in Laumersheim

Am 16. August für VG Grünstadt-Land im Rathaus

Landrätin Sabine Röhl lädt wieder zu ihrem Bürgersprechtag ein. Der nächste Termin ist am Montag, 16. August, im Ratshaus der Ortsgemeinde Laumersheim (Hauptstraße 32). Sabine Röhl freut sich auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher. Hauptsächlich werden Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land erwartet. Anmelden dürfen sich aber auch alle Bewohner aus dem Landkreis Bad Dürkheim.

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

Vorbereitungslehrgang auf die Winzermeisterprüfung in Wittlich

Start November 2010. Interessenten melden sich bis zum 16. August in Koblenz an.

Die Landwirtschaftskammer beabsichtigt ab November 2010 in Zusammenarbeit mit dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel einen Vorbereitungslehrgang auf die Winzermeisterprüfung 2012 durchzuführen. Als Lehrgangsstandort ist Wittlich vorgesehen.

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz

Der Verein Ehemaliger Weinbauschüler Neustadt an der Weinstr. veranstaltet folgendes Seminar:

Donnerstag, 29. Juli 2010, 15:00

Kampf gegen die Plage: Esca besser im Griff

Seminargebühr: 15,-- Euro

Veranstaltungsort ist das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) - Rheinpfalz -, Breitenweg 71, 67435 Neustadt a. d. Wstr.

Es wird um Anmeldung gebeten unter Tel. 06321/671-237 (Frau Jendrzejowski), per Fax 06321/671-222 (z. H. Frau Jendrzejowski), email: petra.jendrzejowski@dlr.rlp.de oder per Post an die o. g. Adresse.

Neue Wanderbroschüre

- Entdeckungen per Fuß entlang der Deutschen Weinstraße durch´s Rebenmeer und Pfälzerwald

Die schönsten Radrouten in der Pfalz

Radeln mit Genuss: Neue Karte weist auch den Weg zu Direktvermarktern

Meldung der Wein- und Traubenmostbestände

Meldung der oenologischen Verfahren

Letzter Abgabetermin: 7. August 2010

I. Meldung der Wein- und Traubenmostbestände

Zur Meldung der Wein- und Traubenmostbestände sind alle natürlichen und juristischen Personen verpflichtet, die gewerbsmäßig Wein und/oder Traubenmost be- oder verarbeiten, lagern oder handeln.

Die Meldepflicht erstreckt sich im Einzelnen auf:

1. die in der Weinbaukartei erfassten Betriebe,

2. die nicht in der Weinbaukartei erfassten Unternehmen, die Wein- und Traubenmost zum Verkauf herstellen,

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