Ende Januar werden vom Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Landkreises Bad Dürkheim die Bescheide für die Müllgebühren 2012 verschickt.
Die Gebühren sind in zwei Raten am 1. März und am 3. September fällig.
Der AWB weist darauf hin, dass kein weiterer Bescheid für die zweite Rate verschickt wird.
„Einfacher und bequemer ist deshalb die Erteilung einer jederzeit widerruflichen Bankeinzugsermächtigung“, appelliert AWB-Leiter Klaus Pabst. „Diese kann formlos schriftlich vom Eigentümer erteilt werden.“
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