Regelungen zum Führen von Hunden

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass im Bereich der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land eine generelle Anleinpflicht für Hunde innerhalb der bebauten Ortslage gilt.
Außerhalb bebauter Ortslagen sind Hunde umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.
 

  • Das Führen von Hunden von Kraftfahrzeugen aus ist verboten.
  • Auf Kinderspielplätzen ist das Mitnehmen von Hunden nicht erlaubt.
  • Des Weiteren sind Hundebesitzer verpflichtet, die Hinterlassenschaften
    ihrer Hunde zu beseitigen.

Wir bitten die Hundehalter um Beachtung.

Die Vorgaben für das Halten eines nach dem Gesetz als gefährlich geltenden Hundes haben sich dadurch nicht geändert.

Weitere Informationen erhalten Sie bei unserem Ordnungsamt, Tel. 06359/8001-116, -111 oder -112.
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Grünstadt-Land
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